Grundlegende Informationen rund ums Testament

Den letzten Willen korrekt festhalten

Unser Weggang aus dieser Welt ist unvermeidlich, doch nach christlichem Glauben bedeutet der Tod nicht das Ende sondern ein Hinübergehen zu Gott. Sicher ist auch, dass wir nichts von unserem materiellen Besitz mitnehmen können auf diese letzte Reise. Doch Ihr Vermächtnis kann hier auf Erden weiterwirken und Sie tun über den Tod hinaus etwas Gutes. Wir haben hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema Testament aufgelistet. So bekommen Sie einen Überblick darüber, was zu beachten ist, wenn Sie Ihren letzten Willen festhalten und wie Missio Österreich durch Ihre Testamentsspende Menschen in den ärmsten Ländern helfen kann.

Was bringt ein Testament?

Ein schriftliches Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren letzten Willen so zu regeln, wie es Ihren Wünschen entspricht. Wer soll erben: Kinder, Enkelkinder, Geschwister, nahe Verwandte, Patenkinder? Vielleicht gibt es auch andere Menschen, die Sie auf Ihrem Lebensweg begleitet haben oder Organisationen und Einrichtungen, denen Sie verbunden sind. Diese Dinge rechtzeitig zu regeln, schafft Erleichterung.
Sie sind nicht verpflichtet ein Testament zu erstellen. Wenn nach Ihrem Tod kein Testament vorhanden ist, regelt das Gesetz die Erbfolge.

Wer erbt mit Testament?

 

Die Erblasserin oder der Erblasser hat die Möglichkeit zu entscheiden, wer das Erbe bekommen soll. So können Sie beispielsweise eine Hilfsorganisation wie Missio Österreich in Ihrem Testament bedenken. Auch wenn Sie jemanden anderen testamentarisch zum Erben eingesetzt haben, sichert das Gesetz bestimmten Personen (Ehegatten, direkten Nachkommen) einen Anteil am Nachlass (Pflichtteil) zu, dessen Höhe von der gesetzlichen Erbquote abhängig ist.

Ordensfrau spricht mit einem Leprapatient in Sambia

Wo kann man ein Testament machen?

 

 

 

Ihr Testament kann eigenhändig oder fremdhändig errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament hat den Vorteil, dass Sie es zu Hause kostenlos erstellen können. Sie können Ihr Testament auch mit fremder Hilfe erstellen, am besten von einem Notar oder Rechtsanwalt. So ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille rechtmäßig festgehalten wird.

Wo kann ich mein Testament hinterlegen?

 

 

Bewahren Sie Ihr Testament entweder bei Ihren Personaldokumenten auf, wo es auch gefunden werden kann, oder hinterlegen Sie es gegen eine geringe Gebühr bei einem Rechtsanwalt oder Notar. Dies ist die sicherste Variante.

Testament

Was muss in einem Testament stehen?

 

Sie bestimmen in ihrem Testament wer was und zu welchen Teilen erben soll. Machen Sie am besten eine Liste mit Ihrem Besitz – dieser kann aus Bargeld, Sparbüchern, Lebensversicherung(en), Haus, Auto, Schmuck, etc. bestehen. Schreiben Sie auch auf, wer Ihr Erbe werden soll und wen Sie in Ihrem Testament noch bedenken möchten. Dies kann ein geliebter Mensch oder vielleicht eine Organisation sein, mit der Sie besonders viel verbindet. Entsprechend Ihrer Wünsche und Vorstellungen haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Wann ist ein Testament gültig? 

 

 

Ihr Testament kann eigenhändig oder fremdhändig errichtet werden. Damit das Testament gültig ist, müssen beim Erstellen einige wichtige Punkte beachtet werden. Mehr dazu finden Sie im nächsten Abschnitt. Wenn Sie ein neues Testament erstellen, wird empfohlen, als ersten Punkt alle zuvor erstellten Testamente aufzuheben. So stellen Sie sicher, dass dieses Testament das einzig gültige ist und Ihren aktuellsten Wünschen entspricht. Außerdem sollten Sie das Testament zu Beweiszwecken immer mit Datum versehen. Sie können Ihren letzten Willen jederzeit ändern oder widerrufen.

Wie schreibt man ein Testament? 

 

 

Eine häufig gestellte Frage zum Testament ist die Frage nach der praktischen Umsetzung, der richtigen Formulierung ihres letzten Willens. Sie können ein Testament eigenhändig per Hand verfassen oder bei einem Rechtsanwalt oder Notar erstellen lassen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten damit Ihr Testament auch gültig ist.

Das eigenhändige (handgeschriebene) Testament

Der gesamte Text muss von Ihnen eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Bewahren Sie das Testament gut auf, am besten an einem Ort, wo es auch gefunden werden kann oder bei einem Rechtsanwalt oder Notar.

  • Es wird empfohlen, als ersten Punkt alle zuvor erstellten Testamente aufzuheben. So stellen Sie sicher, dass dieses Testament das einzig gültige ist und Ihren aktuellsten Wünschen entspricht.
  • Die Erben sollten darin klar festgehalten sein.
  • Es sollten Ort und Datum angegeben sein.
  • Das Dokument muss von Ihnen auf der letzten Seite unterschrieben werden.

Das fremdhändige Testament

Sie können Ihr Testament auch mit fremder Hilfe erstellen. Lassen Sie diese Form des Testaments am besten von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen, denn nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Wille rechtmäßig festgehalten wird. Bei dieser Möglichkeit der Testamentserrichtung sollten Sie Folgendes beachten:

  • Das Testament selbst kann mit einer Schreibmaschine, einem Computer oder auch handschriftlich von einer dritten Person verfasst sein.
  • Das Testament muss von Ihnen eigenhändig vor drei (gleichzeitig anwesenden) Zeugen unterschrieben werden.
  • Es sollten auch hier wieder Datum und Ort angegeben werden.
  • Die drei Zeugen müssen das Dokument auch unterschreiben. Der Hinweis auf ihre Eigenschaft als Zeuge muss eigenhändig sein. Die Zeugen müssen den Inhalt des Testaments nicht kennen, sondern nur bezeugen, dass das Dokument Ihren letzten Willen enthält.

Die Zeugen müssen die Sprache des Dokuments verstehen und dürfen keine nahen Angehörigen (Ehegatte, Eltern, Kinder, Geschwister, verschwägerte Personen oder „besoldete Hausgenossen“) der Begünstigten sein oder Vertreter einer begünstigten Organisation.

In unserem Testamentsratgeber haben wir die wichtigsten Tipps für diese beiden Varianten eines Testaments noch einmal anschaulich erklärt. Sie können Ihn kostenlos anfordern.

Was ist ein Legat im Testament?

 

 

Wenn Sie – neben den Erben – noch andere Personen oder Organisationen bedenken möchten, können Sie dies mit einem Vermächtnis (Legat) tun. Dabei kann es sich um einzelne Gegenstände (z.B. Schmuck oder Kunstgegenstände), Grundstücke oder bestimmte Geldbeträge handeln. Der Vermächtnisnehmer trägt keine Verantwortung für den Nachlass, d.h. er haftet auch nicht für Schulden des Erblassers/der Erblasserin.

Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Patenkind oder einer gemeinnützigen Organisation wie Missio Österreich ein bestimmtes Schmuckstück oder eine bestimmte Geldsumme vermachen, dann müssen diese Gegenstände bzw. Geldbeträge von den Erben dem Vermächtnisnehmer herausgegeben werden.
Das Vermächtnis ist somit eine gute Möglichkeit, eine Organisation wie Missio Österreich zu bedenken. So können Sie Gutes tun und spenden, und schließen gleichzeitig nicht nahe Verwandte aus.

Haben Sie noch Fragen zum Testament?
Möchten Sie Missio Österreich mit Ihrem letzten Willen unterstützen?

Unser Experte Marcel Urban berät Sie gerne:

+43 (0) 1 513 77 22 DW 49

urban@missio.at

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