Spendenabsetzbarkeit NEU ab 2017

Beginnend mit dem Jahr 2017 werden durch die neue Spendenabsetzbarkeit die Spenden automatisch in die Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) beim Finanzamt übernommen. Damit wird das Steuern-sparen einfacher.  Spendenorganisationen wie Missio sind Schnittstellen für die Übermittlung der personenbezogenen Daten, damit Ihre Spenden berücksichtigt und richtig zugeordnet werden können. Durch die Spendenabsetzbarkeit

Gutes tun wird noch leichter!

Was ist neu?

  • Missio ist nun verpflichtet, jährlich Ihre Spendenbeträge automatisch an das Finanzamt zu übermitteln, falls Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen (für das Jahr 2017 werden die Spendenbeträge erstmals bis Ende Februar 2018 übermittelt).
  • Das Finanzamt berücksichtigt den gemeldeten Betrag automatisch in Ihrer Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung).
  • Eine selbstständige Meldung an die Behörde Ihrerseits ist ab 2017 nicht mehr möglich.
  • Ihre Spende kann aber nur mehr steuerlich abgesetzt werden, wenn Sie Missio auch Ihre(n) Vornamen, Familiennamen (beide wie im Meldezettel eingetragen, nicht wie im Pass) und Ihr Geburtsdatum übermitteln.
  • Sie können Ihre Zustimmung, dass Missio den jährlichen Gesamtbetrag Ihrer Spenden dem Finanzamt meldet, jederzeit ganz einfach widerrufen – per Anruf, Brief oder E-Mail.
  • Diese Regelung gilt für alle einkommensteuerpflichtigen natürlichen Personen.

Wenn Sie die Absetzbarkeit Ihrer Spenden wünschen, geben Sie uns bitte Ihren Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum bekannt.

Spenden absetzen bei Sammlungen

Für Missio Sammlungen in Ihrer Pfarre können Sie HIER eine Liste downloaden. Tragen Sie auf Wunsch die Spender der jeweiligen Sammlung ein und senden Sie das Original an Missio.

Wie kann ich meine Daten bekannt geben?

  • per E-Mail: missio@missio.at, Telefon: 01/513 77 22, oder Fax: 01/513 77 37,
  • per Brief an: Missio-Päpstliche Missionswerke, Seilerstätte 12/1, 1010 Wien,
  • per eigens dafür geschaffenem Zahlschein im Zuge einer Spendenüberweisung. Diesen Zahlschein erhalten sie durch unsere laufenden Aussendungen,
  • oder bei Spendenüberweisungen mittels Online- bzw. Telebanking geben Sie Ihre Daten bitte im Feld Verwendungszweck an und danach den Widmungszweck der Spende.
  • auf folgendem Online-Formular


Spendenabsetzbarkeit einfach erklärt:

Nähere Informationen zur Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit ab 2017 finden Sie auch auf der Website des BMF: www.bmf.gv.at/spenden

Einfach Daten ONLINE übermitteln:

Bitte geben Sie uns Ihr Geburtsdatum und Ihren vollen Namen bekannt!

Wir wollen, dass Sie Ihre wertvolle Unterstützung weiterhin steuerlich geltend machen können!
Dafür gilt eine neue gesetzliche Regelung: Für Spenden, die ab 2017 geleistet wurden, sind alle berechtigten Spendenorganisationen verpflichtet, Ihre Spendenbeträge gemeinsam mit Ihrem Geburtsdatum, Vor- und Zunamen dem Finanzamt bekannt zu geben. Nur dann können sie steuerlich berücksichtigt werden.

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