Kinderschutz-Richtlinien bei Missio Österreich
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Kinderschutz.

Kinder müssen vor körperlichen, emotionalen und sexuellen Übergriffen, Gewalttaten und Ausbeutung bestmöglich geschützt werden. Das hat für uns als Päpstliche Missionswerke in Österreich höchste Priorität. Mit unseren Richtlinien verpflichten wir uns in unserer Arbeit im In- und Ausland den Schutz von Kindern sicherzustellen
Unsere Richtlinien orientieren sich an der Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt für die katholische Kirche in Österreich und an der Kinderrechtskonvention der UN.
Umsetzung innerhalb Missio Österreich
Alle Mitarbeiter:innen von Missio Österreich verpflichten sich im Rahmen ihres Dienstvertrages dazu, aktiv zur Einhaltung unserer Kinderschutzrichtlinien beizutragen. Dazu wird eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, gilt generell für alle Mitarbeitenden, dass sie regelmäßig im Themenbereich Kinderschutz informiert und geschult werden.
Erweiterung von Kinderschutz zu umfassendem Safeguarding
Missio Österreich entwickelt derzeit eine umfassende Safeguarding-Richtlinie, die noch nicht offiziell verabschiedet ist. Die neue Richtlinie erweitert die bisherige Kinderschutzrichtlinie von 2018 zu einem umfassenden Safeguarding-Konzept weiter und orientiert sich insbesondere an der Rahmenordnung der Katholischen Kirche in Österreich (2021) und internationalen Safeguarding-Standards.
Die Richtlinie dient dem Schutz von Kindern und vulnerablen Personen vor allen Formen von Gewalt (körperlicher, psychischer, sexueller und spiritueller Gewalt) und Grenzverletzungen. Als besonders schutzbedürftig gelten insbesondere Menschen, die aufgrund ihres Alters, Geschlechts, Ethnie, einer Behinderung, Krankheit, Abhängigkeit, ihrer sozialen Situation oder eines Autoritätsverhältnisses besonderen Schutz benötigen.
Die Richtlinie findet in allen Tätigkeitsfeldern im In- und Ausland Anwendung und gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Missio Österreich und der Missio-Service GmbH sowie für alle Personen, die im Auftrag von Missio Österreich tätig sind einschließlich der Projektpartner.
Bis zur Veröffentlichung der umfassenden Safeguarding-Richtlinie gilt weiterhin die verabschiedete Kinderschutzrichtlinie von 2018. Gleichzeitig orientiert sich Missio Österreich bereits an den weiterentwickelten Safeguarding-Standards und wendet deren Grundsätze zu Prävention, Schutz und der unverzüglichen Meldung von Verdachtsfällen an.

Kinderschutz in der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Im Zentrum unserer Berichterstattung über die unterstützten Projekte im Ausland und Veranstaltungen sowie Aktionen in Österreich stehen in vielen Fällen Kinder. Deshalb verpflichtet sich Missio Österreich dazu,
In Bild, Video und Text immer so berichten, dass die Würde der dargestellten Person respektiert wird.
Kinder auf Fotos und in Filmen
nicht nackt oder sexuell aufreizend darstellen.
Kinder und ihre Familien nicht durch die Berichterstattung in Gefahr bringen oder Diskriminierung aussetzen.
Wünsche & Anliegen der Kinder und Familien in Bezug auf die Berichterstattung berücksichtigen und ihre Privatsphäre respektieren.
Sicherstellen, dass Material und Produkte, die über Missio eingekauft werden, nicht mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden.
Aktivitäten für Kinder
Die Kinder- und Jugendaktion von Missio Österreich werden in den Pfarren und in Schulen von Haupt- und Ehrenamtlichen organisiert und verantwortet. Um den Schutz der Kinder bei Veranstaltungen, wie dem Verkauf von Schokoladepralinen der Jugendaktion, zu gewährleisten, werden folgende Grundsätze angewendet:
- In allen österreichischen Kirchengemeinden gilt die Rahmenordnung für die katholische Kirche.
- Die jeweiligen Schule bzw. zuständige (Erz-)Diözese trägt die Verantwortung in Bezug auf Sensibilisierung & Schulung der erwachsenen Begleitpersonen sowie für Maßnahmen zur Vermeidung von Misshandlung, Kindeswohlgefährdung oder sexuellem Missbrauch von Minderjährigen.
- Missio Österreich steht den Kirchengemeinden jederzeit als Ansprechpartner zur Seite.
- In Materialien und Informationen zur Kinder- und Jugendaktion weist Missio Österreich auf das Thema Kindesschutz hin und gibt Hinweise, was bei der Durchführung der Aktionen diesbezüglich beachtet werden sollte.


Projektpartner
Missio Österreich unterstützt hunderte Projekte auf fünf Kontinenten. Die Päpstlichen Missionswerke in Österreich sind in der Regel aber nicht selbst rechtlicher Träger der geförderten Projekte und haben damit keine unmittelbare Personalverantwortung.
Jedoch legt Missio in den Projekten besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität auf den Schutz von Kindern und fördert ein Bewusstsein für dieses Thema bei den Projektpartnern:
- Die Referenten sprechen das Thema Kindesschutz aktiv bei den Projektpartnern an.
- Im Antragsverfahren für die Vergabe finanzieller Hilfe werden die Kindesschutzstandards der Projektpartner abgefragt.
- Für ausgewählte Projektpartner werden Weiterbildungen zum Thema Kinderschutz angeboten und Evaluierungen in Pilotprojekten durchgeführt.
- Wir vermitteln Ansprechstellen und Weiterbildungsmöglichkeiten in unseren Projektländern.
- Ziel ist es, so rasch wie möglich den Kinderschutz für alle Projektpartner verpflichtend zu machen.
Melden Sie sich
gerne bei uns!

Monika Schwarzer-Beig
Kinderschutz-Beauftragte von Missio Österreich