Kinderschutzrichtlinien bei Missio Österreich

Kinder müssen vor körperlichen, emotionalen und sexuellen Übergriffen, Gewalttaten und Ausbeutung bestmöglich geschützt werden. Das hat für uns als Päpstliche Missionswerke in Österreich höchste Priorität. Mit unseren Richtlinien verpflichten wir uns in unserer Arbeit im In- und Ausland den Schutz von Kindern sicherzustellen.

Unsere Richtlinien orientieren sich an der Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt für die katholische Kirche in Österreich und an der Kinderrechtskonvention der UN.

Umsetzung innerhalb von Missio

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Missio Österreich verpflichten sich im Rahmen ihres Dienstvertrages dazu, aktiv zur Einhaltung unserer Kinderschutzrichtlinien beizutragen. Dazu wird eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, gilt generell für alle Mitarbeitenden:

  • Sie werden regelmäßig im Themenbereich Kinderschutz informiert und geschult.

Kinderschutz in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Im Zentrum unserer Berichterstattung über die unterstützten Projekte im Ausland und Veranstaltungen sowie Aktionen in Österreich stehen in vielen Fällen Kinder. Deshalb verpflichtet sich Missio Österreich dazu,

  • in Bild, Video und Text immer so zu berichten, dass die Würde der dargestellten Person respektiert wird.
  • Kinder auf Fotos und in Filmen nicht nackt oder sexuell aufreizend darzustellen.
  • Kinder und ihre Familien nicht durch die Berichterstattung in Gefahr zu bringen oder Diskriminierung auszusetzen.
  • Wünsche und Anliegen der Kinder und Familien in Bezug auf die Berichterstattung zu berücksichtigen und ihre Privatsphäre zu respektieren.
  • sicher zu stellen, dass Material und Produkte, die über Missio eingekauft werden, nicht mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden.

Aktivitäten für Kinder

Die Kinder- und Jugendaktion von Missio Österreich werden in den Pfarren und in Schulen von Haupt- und Ehrenamtlichen organisiert und verantwortet. Um den Schutz der Kinder bei Veranstaltungen, wie dem Verkauf von Schokoladepralinen der Jugendaktion, zu gewährleisten, werden folgende Grundsätze angewendet:

  • In allen Kirchengemeinden gilt die Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich.
  • Die Verantwortung in Bezug auf die Sensibilisierung und Schulung der erwachsenen Begleitpersonen sowie auch für weitere Maßnahmen zur Abwendung und Vermeidung der Kindeswohlgefährdung, der Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen liegt bei der jeweiligen Schule bzw. der für die jeweilige Kirchengemeinde zuständigen (Erz-)Diözese.
  • Missio Österreich steht den Kirchengemeinden jederzeit als Ansprechpartner zur Seite.
  • Missio weist in seinen Materialien und Informationen zur Kinder- und Jugendaktion auf das Thema Kindesschutz hin und gibt Hinweise, was bei der Durchführung der Aktionen diesbezüglich beachtet werden sollte.

Projektpartner

Missio Österreich unterstützt 645 Projekte auf fünf Kontinenten. Die Päpstlichen Missionswerke in Österreich sind in der Regel aber nicht selbst rechtlicher Träger der geförderten Projekte und haben damit keine unmittelbare Personalverantwortung.

Jedoch legt Missio in den Projekten besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität auf den Schutz von Kindern und fördert ein Bewusstsein für dieses Thema bei den Projektpartnern:

  • Die Projektreferenten sprechen das Thema Kindesschutz mit dem Projektpartner aktiv an.
  • Im Antragsverfahren für die Vergabe finanzieller Hilfe werden die Kindesschutzstandards der Projektpartner abgefragt.
  • Für ausgewählte Projektpartner werden Weiterbildungen zum Thema Kinderschutz angeboten und Evaluierungen in Pilotprojekten durchgeführt. Ziel ist es, so rasch wie möglich den Kinderschutz für alle Projektpartner verpflichtend zu machen und Ansprechstellen und Weiterbildungsmöglichkeiten in unseren Projektländern zu vermitteln.