Kinderschutz-Richtlinien bei Missio Österreich

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Kinderschutz.

Umsetzung innerhalb Missio Österreich

Alle Mitarbeiter:innen von Missio Österreich verpflichten sich im Rahmen ihres 
Dienstvertrages dazu, aktiv zur Einhaltung unserer Kinderschutzrichtlinien beizutragen. 
Dazu wird eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet und ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, gilt generell für alle Mitarbeitenden, dass sie regelmäßig im Themenbereich Kinderschutz informiert und geschult werden.

Erweiterung von Kinderschutz zu umfassendem Safeguarding

Missio Österreich entwickelt derzeit eine umfassende Safeguarding-Richtlinie, die noch nicht offiziell verabschiedet ist. Die neue Richtlinie erweitert die bisherige Kinderschutzrichtlinie von 2018 zu einem umfassenden Safeguarding-Konzept weiter und orientiert sich insbesondere an der Rahmenordnung der Katholischen Kirche in Österreich (2021) und internationalen Safeguarding-Standards.

Die Richtlinie dient dem Schutz von Kindern und vulnerablen Personen vor allen Formen von Gewalt (körperlicher, psychischer, sexueller und spiritueller Gewalt) und Grenzverletzungen. Als besonders schutzbedürftig gelten insbesondere Menschen, die aufgrund ihres Alters, Geschlechts, Ethnie, einer Behinderung, Krankheit, Abhängigkeit, ihrer sozialen Situation oder eines Autoritätsverhältnisses besonderen Schutz benötigen.

Die Richtlinie findet in allen Tätigkeitsfeldern im In- und Ausland Anwendung und gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Missio Österreich und der Missio-Service GmbH sowie für alle Personen, die im Auftrag von Missio Österreich tätig sind einschließlich der Projektpartner.

Bis zur Veröffentlichung der umfassenden Safeguarding-Richtlinie gilt weiterhin die verabschiedete Kinderschutzrichtlinie von 2018. Gleichzeitig orientiert sich Missio Österreich bereits an den weiterentwickelten Safeguarding-Standards und wendet deren Grundsätze zu Prävention, Schutz und der unverzüglichen Meldung von Verdachtsfällen an.

 

 

Kinderschutz in der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

Im Zentrum unserer Berichterstattung über die unterstützten Projekte im Ausland und Veranstaltungen sowie Aktionen in Österreich stehen in vielen Fällen Kinder. Deshalb verpflichtet sich Missio Österreich dazu,

In Bild, Video und Text immer so berichten, dass die Würde der dargestellten Person respektiert wird.

Kinder auf Fotos und in Filmen
nicht nackt oder sexuell aufreizend darstellen.

Kinder und ihre Familien nicht durch die Berichterstattung in Gefahr bringen oder Diskriminierung aussetzen.

Wünsche & Anliegen der Kinder und Familien in Bezug auf die Berichterstattung berücksichtigen und ihre Privatsphäre respektieren.

Sicherstellen, dass Material und Produkte, die über Missio eingekauft werden, nicht mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden.

Aktivitäten für Kinder

Die Kinder- und Jugendaktion von Missio Österreich werden in den Pfarren und in Schulen von Haupt- und Ehrenamtlichen organisiert und verantwortet. Um den Schutz der Kinder bei Veranstaltungen, wie dem Verkauf von Schokoladepralinen der Jugendaktion, zu gewährleisten, werden folgende Grundsätze angewendet:

Projektpartner

Missio Österreich unterstützt hunderte Projekte auf fünf Kontinenten. Die Päpstlichen Missionswerke in Österreich sind in der Regel aber nicht selbst rechtlicher Träger der geförderten Projekte und haben damit keine unmittelbare Personalverantwortung.

Jedoch legt Missio in den Projekten besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität auf den Schutz von Kindern und fördert ein Bewusstsein für dieses Thema bei den Projektpartnern:

Melden Sie sich
gerne bei uns!

Monika Schwarzer-Beig

Kinderschutz-Beauftragte von Missio Österreich